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Barrierefreiheitserklärung

Geltungsbereich 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://fazbuch.de. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882  in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Web Content  Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Trotz unserer Bemühungen zur vollständigen barrierefreien Gestaltung der Website gibt es  aktuell Einschränkungen. Insbesondere: 

– Ältere digitale Veröffentlichungen (z. B. E-Books, PDF-Leseproben oder Vorschauen)  erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Sie enthalten u. a.  keine Textalternativen, verfügen über keine semantische Auszeichnung oder sind nicht  vollständig per Tastatur steuerbar. 

– Eingebettete interaktive Buchvorschauen (sogenannte Flipbooks) sind häufig grafisch  aufbereitet und für Screenreader nicht lesbar. 

– Einzelne interaktive Website-Elemente, wie Formulare oder Navigationsfunktionen, sind  mit assistiven Technologien nur eingeschränkt nutzbar. Probleme bestehen etwa bei  unzureichender Tastaturbedienbarkeit, fehlender Fokuskennzeichnung oder nicht  barrierefrei beschrifteten Bedienelementen. 

– Eingebettete Videos oder Audiodateien verfügen aktuell nicht durchgängig über Untertitel,  Transkriptionen oder Audiodeskriptionen. 

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit 

Zur stetigen Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit setzen wir folgende Maßnahmen  um: 

– Schulung der verantwortlichen Mitarbeitenden zur barrierefreien Gestaltung digitaler  Inhalte 

– Regelmäßige technische Prüfung neuer Inhalte und Funktionen 

– Nachträgliche Überarbeitung bestehender Dokumente mit hoher Reichweite – Aufbau eines Feedbackprozesses zur schnellen Erkennung von Barrieren im Alltag

Feedback und Kontakt 

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktieren  Sie uns bitte. Wir sind bestrebt, Ihnen eine Lösung anzubieten oder barrierefreie  Alternativen bereitzustellen. 

Kontaktstelle für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit: 

Fazit Communication GmbH 

Frankfurter Allgemeine Buch 

E-Mail: buch@fazbuch.de 

Telefon: +49 (0)69 / 75 91 – 36 10 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde 

a. Aufgaben der Marktüberwachungsstelle 

Die Bundesländer haben die Aufgabe, eine Behörde einzurichten, die über die Einhaltung  des BFSG im jeweiligen Bundesland wacht. Die Marktüberwachungsbehörde kann unter  anderem aufgrund von selbst durchgeführten Stichproben oder aufgrund von Hinweisen  

prüfen, ob Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderung erfüllen. Ist das nicht der Fall,  können entsprechende Maßnahmen zur Durchsetzung des Gesetzes ergriffen werden. 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die  Länder derzeit eine gemeinsame, länderübergreifende Stelle. 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und  Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in  Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung  hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem  Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen  derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen. 

b. Kontakt zur Marktüberwachungsbehörde 

Bis zur formalen Errichtung der MLBF kann die Behörde per Post, E-Mail oder Telefon wie  folgt erreicht werden. 

Postanschrift: 

MLBF (in Errichtung) 

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 

39135 Magdeburg 

Telefon: 0391 567 4530 

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://ms.sachsen 

anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen 

Stand der Erklärung 

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.

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