Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://fazbuch.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen zur vollständigen barrierefreien Gestaltung der Website gibt es aktuell Einschränkungen. Insbesondere:
– Ältere digitale Veröffentlichungen (z. B. E-Books, PDF-Leseproben oder Vorschauen) erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Sie enthalten u. a. keine Textalternativen, verfügen über keine semantische Auszeichnung oder sind nicht vollständig per Tastatur steuerbar.
– Eingebettete interaktive Buchvorschauen (sogenannte Flipbooks) sind häufig grafisch aufbereitet und für Screenreader nicht lesbar.
– Einzelne interaktive Website-Elemente, wie Formulare oder Navigationsfunktionen, sind mit assistiven Technologien nur eingeschränkt nutzbar. Probleme bestehen etwa bei unzureichender Tastaturbedienbarkeit, fehlender Fokuskennzeichnung oder nicht barrierefrei beschrifteten Bedienelementen.
– Eingebettete Videos oder Audiodateien verfügen aktuell nicht durchgängig über Untertitel, Transkriptionen oder Audiodeskriptionen.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Zur stetigen Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit setzen wir folgende Maßnahmen um:
– Schulung der verantwortlichen Mitarbeitenden zur barrierefreien Gestaltung digitaler Inhalte
– Regelmäßige technische Prüfung neuer Inhalte und Funktionen
– Nachträgliche Überarbeitung bestehender Dokumente mit hoher Reichweite – Aufbau eines Feedbackprozesses zur schnellen Erkennung von Barrieren im Alltag
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind bestrebt, Ihnen eine Lösung anzubieten oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Kontaktstelle für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit:
Fazit Communication GmbH
Frankfurter Allgemeine Buch
E-Mail: buch@fazbuch.de
Telefon: +49 (0)69 / 75 91 – 36 10
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
a. Aufgaben der Marktüberwachungsstelle
Die Bundesländer haben die Aufgabe, eine Behörde einzurichten, die über die Einhaltung des BFSG im jeweiligen Bundesland wacht. Die Marktüberwachungsbehörde kann unter anderem aufgrund von selbst durchgeführten Stichproben oder aufgrund von Hinweisen
prüfen, ob Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderung erfüllen. Ist das nicht der Fall, können entsprechende Maßnahmen zur Durchsetzung des Gesetzes ergriffen werden.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame, länderübergreifende Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
b. Kontakt zur Marktüberwachungsbehörde
Bis zur formalen Errichtung der MLBF kann die Behörde per Post, E-Mail oder Telefon wie folgt erreicht werden.
Postanschrift:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://ms.sachsen
anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.